Landtagswahlen Auslandsösterreicher:in
NÖ, T, Sbg. und Vbg.
In Niederösterreich, Tirol, Salzburg und Vorarlberg sind Auslandsösterreicher:innen auch bei Landtagswahlen wahlberechtigt. Wie das geht erfährt ihr hier.
Das Wahlrecht ist auf 10 Jahre (ab Umzug) beschränkt. AÖs aus Wien, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Burgenland sind bei Landtagswahlen leider nicht wahlberechtigt.
Auslandsniederösterreicher:innen sind für 10 weitere Jahre wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Umzug ins Ausland einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet hatten.
Antrag (sh. Downloads) mit Scan eines Nachweis der Staatsbürgerschaft (z.B. Reisepass) an die zuletzt gemeldete Gemeinde senden.
Auslandstiroler:innen sind für 10 weitere Jahre wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Umzug ins Ausland einen Hauptwohnsitz in Tirol gemeldet hatten.
Antrag (sh. Downloads) mit Scan eines Staatsbürgerschaftsnachweises (z.B. Reisepass) an die zuletzt gemeldete Gemeinde senden.
Auslandssalzburger:innen sind für 10 weitere Jahre wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Umzug ins Ausland einen Hauptwohnsitz in Salzburg gemeldet hatten.
Antrag (sh. Downloads) mit Scan eines Staatsbürgerschaftsnachweises (z.B. Reisepass) an die zuletzt gemeldete Gemeinde senden.
Für die Wahl 2023 muss der Antrag bis spätestens 24. Februar bei der zuständigen Gemeinde eingelangt sein.
Auslandsvorarlberger:innen sind für 10 weitere Jahre wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Umzug ins Ausland einen Hauptwohnsitz in Vorarlberg gemeldet hatten.
Der Antrag kann via online Formular gestellt werden.