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Beibehaltung der Staatsbürgerschaft

Doppelstaatsbürgerschaft

Einmal Österreicher, immer Österreicher.

Österreicher:innen im Ausland vertreten unser Land mit Stolz und leisten großartige Arbeit, um das Renommee Österreichs auf der ganzen Welt aufrechtzuerhalten. Es ist daher nicht vertretbar, dass ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen wird, wenn sie eine andere annehmen.

Für uns NEOS steht fest: Österreicher:innen im Ausland sollen eine zweite Staatsbürgerschaft erhalten können, ohne ihre österreichische zu verlieren. Wir fordern eine automatische Beibehaltung der Staatsbürgerschaft, die keinen Antrag benötigt.

Alexander Philipp Rader, lebt in London
Landesteam NEOS X – Das zehnte Bundesland

„Heutzutage ist es ganz normal, im Ausland zu studieren, zu arbeiten oder eine Familie zu gründen. Dadurch verliert man aber nicht den Bezug zur Heimat. Niemand gibt gerne seine Staatsbürgerschaft auf, aber viele Auslandsösterreicher sind dazu gezwungen. Ohne ausländische Staatsbürgerschaft können sie bestimmte Berufe nicht ausüben oder verlieren ihr Aufenthaltsrecht. Dass sie deshalb ihre österreichische Identität aufgeben müssen, ist nicht mehr zeitgemäß. “

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Ausgangslage

Österreich entzieht seinen eigenen Bürger:innen die Staatsbürgerschaft, wenn sie eine fremde annehmen. Ein Antrag auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ist zwar möglich, die Kriterien dafür sind jedoch vage, restriktiv und ungerecht. In der Praxis sind die Chancen auf einen positiven Beibehaltungsbescheid minimal.

Österreich schadet seinen eigenen Bürger:innen

Ohne die fremde Staatsbürgerschaft bleiben Österreicher:innen Berufschancen und Aufenthaltsrechte verwehrt. Ohne die österreichische Staatsbürgerschaft können sie ihre eigene Familie nicht mehr ohne Visum besuchen und im Notfall auch nicht pflegen. Bürger:innen im Ausland werden vor eine schwierige Entscheidung gestellt, die ihnen das Leben schwer macht

Österreich ist Schlusslicht

In der EU entziehen nur noch Österreich und die Niederlande ihren gebürtigen Staatsbürger:innen die Staatsbürgerschaft. Und in den Niederlanden gibt es wichtige Ausnahmen, die die Beibehaltung erlauben - z.B. wenn man die Staatsbürgerschaft des Ehepartners annimmt. Damit ist Österreich mit seinem strengen Gesetz in der EU alleine.

Österreich verliert seine Repräsentation im Ausland

Österreicher:innen, die ihre Heimat mit Stolz im Ausland vertreten, werden gezwungen, ihre Staatsbürgerschaft abzulegen. Dadurch verliert Österreich seine Repräsentant:innen im Ausland und verhindert, dass sie je wieder nach Hause zurückkehren. Ein Verlust für beide Seiten.

Dafür setzen wir uns ein

Antragslose Beibehaltung der Staatsbürgerschaft

Nach dem Motto „Einmal Österreicher, immer Österreicher“ fordern wir ein Ende des automatischen Verlustes der österreichischen Staatsbürgerschaft beim Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft. Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und schadet sowohl dem Land als auch seinen Bürger:innen.

Bürgerinitiative für erreichbare Kriterien bei der Beibehaltung

Wir unterstützen die Bürgerinitiative für klare und erreichbare Kriterien für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft. Sie schlägt einen Kriterienkatalog vor, der die Hürden für einen positiven Beibehaltungsbescheid senkt. Eine transparentere und gerechtere Regelung für den Beibehaltungsantrag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Alle Informationen zur Bürgerinitiative findest du unter www.beibehaltung.at/bürgerinitiative

Wiedererwerb für ehemalige Österreicher:innen

Durch die restriktiven Gesetze zur Beibehaltung haben unzählige Österreicher:innen in den letzten Jahrzehnten ihre Staatsbürgerschaft verloren. Deshalb fordern wir einen beschleunigten Prozess zum Wiedererwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für alle ehemaligen Österreicher:innen. Sie sollen auch ohne Aufenthaltskriterien und sonstige Hürden die Staatsbürgerschaft wiedererlangen können.

Allgemeine Doppelstaatsbürgerschaft

In weiterer Folge setzten wir uns für die allgemeine Doppelstaatsbürgerschaft ein. Alle Österreicher:innen sollten die Freiheit haben ihre Staatsbürgerschaft zu wählen ohne dabei die eigene zu verlieren. Aber auch für Ehepartner:innen von Österreicher:innen sollte der Erwerb der Staatsbürgerschaft erleichtert werden - ohne dabei die eigene aufgeben zu müssen.