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Bis 25. April als Wähler:in

 eintragen lassen!

wählerevidenz

Wählen als Auslandsösterreicher:in

Unsere Position dazu

Bis 25. April muss man sich als Auslandsösterreicher:in in die Europawählerevidenz eintragen lassen, um bei der EU-Wahl wahlberechtigt zu sein. Alle Infos gibts hier...
 

Als Auslandsösterreicher:in  (Hauptwohnsitz im Ausland) muss man sich in die sogenannte (Europa-) Wählerevidenz eintragen lassen um wählen zu dürfen. Dies gilt sowohl für Nationalrats-, EU- und Bundespräsidentwahlen aber auch für Volksabstimmungen und Volksbefragungen. Bei EU-Wahlen dürfen sich Personen mit Hauptwohnsitz im EU-Ausland aussuchen, ob sie weiterhin in Österreich oder in ihrem Wohnsitz-Land wählen.

Wie funktionierts?

1.  Antrag (sh. Downloads) ausfüllen
2. Amtlichen Lichtbildausweis scannen
3. Beides an ehemalige Gemeinde senden (zuletzt gemeldeter Hauptwohnsitz)

Noch nie einen Wohnsitz in Österreich gehabt?
Die Beziehung zu Österreich muss in irgendeiner Form hergestellt werden. Beispielsweise über den letzten Hauptwohnsitz der Eltern oder über den Geburtsort. Weitere Möglichkeiten findest du in der Ausfüllanleitung.

Weitere Infos findest du unter: https://www.oesterreich.gv.at

Du findest das auch so bürokratisch wie wir?

Hier findest du unsere Position dazu.

Positionspapier
Design ohne Titel-6