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# Landtagswahlen Auslandsösterreicher:in

NÖ, T, Sbg. und Vbg.

In Niederösterreich, Tirol, Salzburg und Vorarlberg sind Auslandsösterreicher:innen auch bei Landtagswahlen wahlberechtigt. Wie das geht erfährt ihr [hier.](https://international.neos.eu/service/landtagswahlen-auslandsoesterreicher#bundeslandvergl)

Das Wahlrecht ist auf 10 Jahre (ab Umzug) beschränkt. AÖs aus Wien, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Burgenland sind bei Landtagswahlen leider **nicht** wahlberechtigt.

### Niederösterreich

: Auslandsniederösterreicher:innen sind für 10 weitere Jahre wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Umzug ins Ausland einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet hatten.

Antrag (sh. [Downloads](https://international.neos.eu/service/landtagswahlen-auslandsoesterreicher#downloadsltwahl)) mit Scan eines Nachweis der Staatsbürgerschaft (z.B. Reisepass) an die zuletzt gemeldete Gemeinde senden.

[Weitere Infos](https://www.noe.gv.at/noe/Wahlen/LandtagswahlenAuslandsniederoesterreicherInnen.html)

### Tirol

: Auslandstiroler:innen sind für 10 weitere Jahre wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Umzug ins Ausland einen Hauptwohnsitz in Tirol gemeldet hatten.

Antrag (sh. [Downloads](https://international.neos.eu/service/landtagswahlen-auslandsoesterreicher#downloadsltwahl)) mit Scan eines Staatsbürgerschaftsnachweises (z.B. Reisepass) an die zuletzt gemeldete Gemeinde senden.

[Weitere Infos](https://www.tirol.gv.at/buergerservice/landtagswahl-2022/wahlrecht-fuer-auslandstirolerinnen/)

### Salzburg

: Auslandssalzburger:innen sind für 10 weitere Jahre wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Umzug ins Ausland einen Hauptwohnsitz in Salzburg gemeldet hatten.

Antrag (sh. [Downloads](https://international.neos.eu/service/landtagswahlen-auslandsoesterreicher#downloadsltwahl)) mit Scan eines Staatsbürgerschaftsnachweises (z.B. Reisepass) an die zuletzt gemeldete Gemeinde senden.

Für die **Wahl 2023** muss der Antrag bis spätestens **24. Februar** bei der zuständigen Gemeinde eingelangt sein.

[Weitere Infos](https://www.salzburg.gv.at/pol/wahl/land/ltw23/auslands-salzburger)

### Vorarlberg

: Auslandsvorarlberger:innen sind für 10 weitere Jahre wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Umzug ins Ausland einen Hauptwohnsitz in Vorarlberg gemeldet hatten.

Der Antrag kann via online [Formular](https://formulare.vorarlberg.gv.at/formularserver/user/formular.aspx?path=(vlr)&pid=10d9a64b114a42438bc9332eaf9034f4&pn=B623989c801144bcd8a9563d26503a283&data=%3cpar%3e%3coe%3e%3c/oe%3e%3c/par%3e) gestellt werden.

[Weitere Infos](https://vorarlberg.at/-/landeswahlrecht)

### Downloads

[Antrag Niederösterreich | PDF](https://www.neos.eu/_Resources/Persistent/a7981ae7afa274f4720df0712a440a500455931f/Antrag%20Nieder%C3%B6sterreich.pdf)

[Antrag Tirol | PDF](https://www.neos.eu/_Resources/Persistent/6e78fd7f8721d184a8521f213a3488267fd34bbf/Antrag%20Tirol.pdf)

[Antrag Salzburg | PDF](https://www.neos.eu/_Resources/Persistent/3f4425f400c8163a6b2cc560c1ba27f5bc8f5b04/Antrag%20Salzburg.pdf)