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Positionspapier Auslands-österreicher:innen

Vision

NEOS verfolgt die Ziele:
• Auslandsösterreicher:innen in der österreichischen Politik besseres Gehör zu verschaffen,
• bürokratische und gesellschaftliche Hürden für Auslandsösterreicher:innen aus demWeg zu räumen, und
• die Vernetzung von Auslandsösterreicher:innen untereinander und zur Heimat zu fördern.

Präambel / NEOS Ansatz

Generell basiert unser Verständnis der Beziehung zwischen dem österreichischen Staat und der Gemeinschaft der Auslandsösterreicher:innen („AÖs“) auf den NEOS Grundwerten. Gesetzliche Regelungen können und sollen Eigeninitiative und Eigenverantwortung nicht ersetzen, und dürfen die Entfaltung des Einzelnen auch im Ausland nicht beeinträchtigen. Unser Ansatz is es, die Unterscheidung zwischen Inlands- und Auslandsösterreicher_innen zu minimieren, also eine Gleichstellung aller Österreicher:innen zu erreichen. Die Entscheidung, Österreich kurz- oder langfristig zu verlassen, soll keine Nachteile mit sich bringen. Vor allem innerhalb der Europäischen Union, aber auch weltweit wollen wir eine:n globale:n Österreicher:in mit den gleichen Rechten und Pflichten gegenüber dem österreichischen Staat und Mitbürger:innen.

Der Staat und seine Organe sollen für AÖs vor allem als Dienstleister auftreten und sich zum Ziel setzten, AÖs keine Hindernisse in den Weg zu legen, den Austausch mit dem Ausland aktiv zu fördern, und eine Ausreise bzw. Rückkehr einfach zu gestalten. Allen Österreicher_innen sollen die größtmöglichen Chancen geboten werden an der globalen Gesellschaft aktiv teilzunehmen, internationale Erfahrungen zu sammeln, und Österreichs Rolle in Europa und der Welt zu unterstützen. Durch Veränderung der Rahmenbedingungen in Österreich soll außerdem eine möglichst reibungslose Rückkehr von AÖs in die Heimat ermöglicht werden. Unsere Ziele sind in vielen Bereichen mit einer Deregulierung wie in Teilen des NEOS Programms gefordert erreichbar.
Innerhalb der NEOS haben AÖs durch das hautnahe Erleben „anderer“ Demokratien und Gesellschaften eine einzigartige Sichtweise, welche sie aktiv in das NEOS Programm und dadurch die österreichische Gesellschaft einbringen können und wollen.

Hintergrund

Laut Statistik Austria leben derzeit über 550.000 österreichische Staatsbürger_innen im Ausland, die Dunkelziffer ist jedoch wegen Österreicher_innen welche im Ausland leben aber noch in Österreich mit Hautpwohnsitz gemeldet sind weitaus höher. Durch die zunehmende Mobilität der Bevölkerung, vor allem im Raum der Europäischen Union, geht der Trend stetig in Richtung Zuwachs von Auslandsaufenthalten. Alljährlich zieht es tausende Österreicher_innen für Studium, berufliche Tätigkeit, Leben oder die Pension ins Ausland. Parallel zum Fortzug tausender Österreicher_innen kommen viele mit neuen Erfahrungen und wertvollem Wissen aus dem Ausland in die Heimat zurück.

Trotz ihrer stetig wachsenden Anzahl sind AÖs in der öffentlichen Diskussion kaum präsent. Wir definieren AÖs in diesem Papier im engsten Sinn als österreichische Staatsbürger_innen welche temporär oder langfristig ihren Lebensmittelpunkt außerhalb Österreichs haben. Bei der Erstellung des Programms haben wir aber auch ehemalige österreichische Staatsbürger:innen (Vertriebene, Menschen die eine andere Staatsbürgerschaft angenommen haben, etc.), potenzielle Österreicher:innen (Ehepartner, etc.), und ähnliche direkt Betroffene im Sinn. Als erste österreichische Partei hat NEOS mit NEOS X – das 10. Bundesland („NEOS X“) eine eigene Landesorganisation für AÖs geschaffen. Keine andere österreichische Partei vertritt aktiv deren Anliegen und versucht gezielt das Wissen und die Erfahrung von AÖs zu nutzen.

AÖs leisten einen wertvollen Beitrag für unser Land. Sie tragen aktiv zum kulturellen, gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Austausch Österreichs mit anderen Nationen und Völkern bei. Sie fördern die internationale Vernetzung Österreichs, beeinflussen nachhaltig das Image des Landes und bringen internationale Expertise in die Heimat. Auslandsaufenthalte sind eine Bereicherung für Österreich und sollten daher zunehmend gefördert und unterstützt werden. Das beinhaltet vor allem weitgehende demokratische Rechte, bürokratische Erleichterungen, gezielte Unterstützungen und aktive Betreuung, aber auch aktive Nutzung des AÖs Netzwerks um Österreich in der Welt zu repräsentieren und zu vernetzen und Wissen, Knowhow und Best Practices aus dem Ausland nach Österreich zurückzuführen.

Wählen

Im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen im Ausland ansässige Bürger_innen durch Abgeordnete im Parlament vertreten sind (z.B. Frankreich und die Schweiz), haben AÖs im österreichischen Parlament keine direkt gewählten Repräsentanten. Fehlende demokratische Repräsentanz und damit einhergehende Mitgestaltungsmöglichkeit, sowie Schwierigkeiten bei der Ausübung des Wahlrechtes hindern die Einbindung der AÖs in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs und damit einhergehend auch die Identifikation und Verbundenheit mit der österreichischen Heimat. Das schlägt sich in einer sehr niedrigen Wahlbeteiligung nieder. Generell werden AÖs in der österreichischen Politik daher auch kaum wahrgenommen. Außer in Vorarlberg, Tirol und Niederösterreich sind AÖs außerdem bei Landtags- und Gemeinderatswahlen nicht wahlberechtigt.

Es ist daher eines unserer Ziele, die Repräsentanz von AÖs bei Wahlen zu stärken. Dafür ausschlaggebend ist vor allem, dass alle wahlberechtigten AÖs in der Wählerevidenz eingetragen sind und somit ihre bürgerlichen Rechte ausüben können. Stattdessen haben Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren zusätzliche Hürden für AÖs eingeführt. Für die Stimmabgabe im Ausland wurden kürzere, strengere Fristen eingeführt und die direkte Stimmwahl in der Botschaft wurde abgeschafft.

Die Ermöglichung von mehr Partizipation der AÖs und eine umfassende Wahlrechtsreform ist ein zentrales Anliegen für NEOS.

Bürokratische und gesetzliche Hürden

Abgesehen von der Ausübung des Wahlrechts, sehen sich österreichischen Staatsbürger_innen, die planen ins Ausland zu ziehen, im Ausland leben oder dort gelebt haben mit einem Bürokratiedschungel konfrontiert. Im Hinblick auf AÖs gibt es keine klare Kompetenzverteilung oder direkte Ansprechpartner mit Wissen über die Anliegen von Bürgern, die im Ausland leben. Die Bereiche Information, Beratung und Service für AÖs sind in den Kompetenzen des Außenministeriums („BMEIA“) derzeit nur unzulänglich ausgestaltet. Viele AÖs sind weiterhin mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet, vor allem um wichtige Rechte nicht zu verlieren oder zusätzlichen Hürden zu entgehen. AÖs sind hauptsächlich in folgenden Bereichen den im Inland lebenden Mitbürger_innen benachteiligt:

• Anrechnung von Auslandserfahrung in Österreich (Bildung, Beruf, Pensionszeit, etc.)
• Auslandsstudium und Lehre (Förderung, Anerkennung, etc.)
• Doppelstaatsbürgerschaft, bi-nationale Familien und Einreisebestimmungen für Angehörige und Nahestehende
• Steuer und andere Finanzthemen (Erbschaft, etc.)
• Information zu und Anrechte bezüglich Sozialleistungen, Gesundheitsvorsorge, Kinderbetreuung und Pensionen
• Behördenwege im In- und Ausland

Prinzipiell sollen AÖs die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie ihre Mitbürger_innen haben. Ein zentrales Ziel der NEOS ist es, werdenden, aktuellen und ehemaligen AÖs die Möglichkeit zu bieten unbeeinträchtigt von bürokratischen, gesetzlichen und gesellschaftlichen Hürden ihr Leben zu führen.

Vertretung und Betreuung

Mangelndes Engagement von und Vertretung durch diplomatische Stellen und Auslandsösterreicherorganisationen sind eine weitere Erschwernis. Die Servicequalität und das Engagement einzelner Botschaften, Konsulate, Kulturforen, Außenhandelsstellen, etc. sind stark abhängig vom persönlichen Engagement der Personen vor Ort – sowohl der Mitarbeiter als auch der AÖ Gemeinschaft selbst.

Wie der Rechnungshof in einem Bericht (zu Botschaften im EU Raum) 2014 bemängelte, gibt es kaum eine nachvollziehbare Strategie um die „Struktur des Vertretungsnetzes auf Basis objektiver Bewertungsmaßstäbe und –Kriterien“ zu beurteilen und zu gestalten. Eine solche Strategie, die den Service für AÖs als einen ihrer Kernpunkte hat, ist jedoch absolut notwendig.

Des Weiteren kritisierte der Bericht, dass „nicht nachvollziehbar [ist], wie das BMEIA die Leistungen bzw. Tätigkeiten der Botschaften beurteilte.“ Die fehlende Evaluierung von Auslandsvertretung schlägt sich auch in der sehr gemischten Bewertung der diplomatischen, kulturellen und wirtschaftlichen Repräsentanzen durch AÖs nieder. Das BMEIA hat im Bundesfinanzgesetz 2013 zwar einige zentrale Wirkungsziele festgelegt und dabei die „Betreuung der ständig im Ausland lebenden Österreicher“ inkludiert. Allerdings sind die (zwei!) für die Evaluierung relevanten „Wirkungsindikatoren“ ganz auf Quantität (Anzahl von Internetaufrufen und Hotline-Beratungen) und nicht auf Qualität ausgerichtet. Eine Verbesserung der Betreuung von AÖs durch Österreichs offizielle Vertretungen ist ein wichtiges Anliegen.

Maßnahmen / Forderungen

Um AÖs die Flügel zu heben, braucht es
• eine Wahlrechtsreform,
• einen Abbau von Hürden für derzeitige, zukünftige und ehemalige AÖs,
• und eine Verbesserung der Betreuung von Bürgern beim Wegzug ins, Aufenthalt im oder der Rückkehr aus dem Ausland.

Wahlrechtsreform: NEOS wollen mehr Partizipation fördern. Nach dem Vorbild anderer Staaten sollen AÖs ihre Repräsentanten direkt wählen können. Wir fordern:

1. Einführung eigener Wahlkreise für AÖs

a. Wie im NEOS Programm gefordert soll in Österreich die Direktwahl von Abgeordneten in Regionalwahlkreisen eingeführt werden. AÖs sollen in eigenen Wahlkreisen zusammengefasst werden, und dadurch direkt Repräsentanten in den Nationalrat entsenden .
b. AÖs sollen nicht nur an den Wahlen des Nationalrates teilnehmen (aktives Wahlrecht), sondern über ihre eigenen Wahlkreise auch selbst in den Nationalrat gewählt werden können (passives Wahlrecht).
c. AÖs sollen an allen bundesweiten demokratischen Prozessen gleichwertig beteiligt werden (inklusive Volksbegehren, Unterstützungserklärungen für Parteien etc.) und ihr Recht, wenn möglich, online ausüben können.

2. Wahlrecht bei Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene

a. AÖs sollen nach Abmeldung aus der österreichischen Heimatgemeinde für wenigstens weitere 5 Jahre an Landtags-, Gemeinderats- und ähnlichen Wahlen teilnehmen dürfen.

Abbau von Hürden: AÖs sind bei vielen Fragen und Anliegen einem Labyrinth an mangelhafter Koordination, Wissen und klaren Bestimmungen in öffentlichen Anstalten, Ämtern, Behörden und Botschaften ausgesetzt. NEOS fordert eine zentrale Servicestelle und den Abbau von Hürden für AÖs. Wir fordern:

3. Errichtung einer Servicestelle für Behördenwege

a. Eine eigene Servicestelle für AÖs soll im BMEIA errichtet werden. Diese soll auch die Arbeit für AÖs in den Repräsentanzen im Ausland koordinieren. Als One-Stop-Shop für generelle und rechtliche Fragen und Behördenwege für AÖs soll die Servicestelle als zentrale Anlaufstelle für Fragen bei Wegzug, Auslandsaufenthalt und der Rückkehr dienen . Anstatt lokale Behörden oder öffentliche Institutionen mit
Einzelfällen von AÖs zu befassen, würde sich die Servicestelle effizient um die Anliegen der AÖs kümmern und als erster Ansprechpartner dienen. Durch gebündeltes Wissen (i.e. Gesetzgebung, Formulare, Ansprechpartner, etc.) und der Ausstattung mit notwendigen Kompetenzen soll die Servicestelle Auskunft erteilen und wenn notwendig direkt Schritte einleiten und erledigen können (Ausstellung der Bürgerkarte, Wählerevidenzeintragung, etc.), oder mit anderen Behörden durch designierte Ansprechpartner koordinieren (z.B. Krankenversicherungen, Finanzämter, etc.).


b. Die Möglichkeit einer Registrierung für eine Handy Signatur, welche als virtueller Ausweis für Behördenwege dient und auch als Identifikation z.B. für online Interaktionen mit der Servicestelle und im Falle der Einführung von E-Voting verwendet werden kann, soll im Ausland ausgeweitet werden (derzeit wurden Versuche nur in London und Madrid durchgeführt) und an Registrierungsstellen im Inland auch mit ausländischen Mobilfunknummern möglich sein.


c. Als zentrale staatliche Anlaufstelle für AÖs soll die Servicestelle auch für die Koordination aller AÖ Themen innerhalb der Regierung und den Behörden verantwortlich sein. Die Servicestelle soll als Interessensvertretung von AÖs bei Problemen in der Gesetzgebung und behördlichen Praxis fungieren. Des Weiteren soll die Servicestelle die Arbeit anderer öffentlicher Institutionen für AÖs (Auslandsösterreicherfond, OeAD, etc.) bezüglich deren Effizienz und Treffsicherheit überprüfen und gegebenenfalls Veränderungen der Strukturen initiieren.


d. Eine weitere Aufgabe der Servicestelle wäre auch „Return to Austria Support“, also Beratung von Heimkehrern zu Privatleben, Beruf, Unternehmen, Bildung etc. und Unterstützung beim Wiedereinstieg in Österreich (durch Maßnahmen wie temporäre Arbeitslosen- und Krankenversicherung, Unterstützung bei behördlichen Problemen, Hilfe bei Visumsangelegenheiten für Angehörige, etc.)

4. Verabschiedung eines Auslandsösterreicher:innen-Gesetzes und zentrale Registrierung von AÖs

a. Nach schweizerischem Vorbild soll auch in Österreich ein eigenes Auslandsösterreicher_innen-Gesetz verabschiedet werden, welches alle Rechte, Pflichten und Gesetze, die AÖs betreffen in einem Text erfasst. Das würde sowohl das Bewusstsein über Themen, die AÖs betreffen, stärken als auch klare Verantwortlichkeiten in Behörden definieren und das Verhältnis zwischen AÖs und dem Heimatstaat gesetzlich verankern und präzisieren.


b. Eine Meldepflicht für AÖs ähnlich der im Inland lebenden Österreicher_innen soll eingeführt werden, ohne jedoch wichtige Rechte zu verlieren, die mit einer Hauptwohnsitz-Meldung in einer österreichischen Gemeinde einhergehen. Diese Meldepflicht ist vor allem in Bezug auf die geforderte Wahlrechtsreform mit eigenen AÖ Wahlkreisen nötig. Österreichische Staatsbürger_innen müssten dann entweder in einer österreichischen Gemeinde oder z.B bei der Servicestelle im BMEIA oder der Botschaft in ihrem neuen Aufenthaltsland als AÖ gemeldet sein, sollen aber in ihrer letzten Heimatgemeinde die gleichen Rechte wie Inlandsösterreicher_innen haben. Obwohl keine Sanktionen im Falle einer Nicht-Beachtung dieser Pflicht anfallen, sollen Rechte und Leistungen für AÖs an die Registrierung gekoppelt sein. Anmeldungen erfolgen online oder bei der zuständigen österreichischen diplomatischen Vertretung.

5. Vereinfachte Eintragung in die Wählerevidenz und Stimmabgabe

a. Personen, die ihren Hauptwohnsitz in das Ausland verlegen, sind für die Dauer ihres Auslandsaufenthalts dem entsprechenden Wahlkreis im Ausland zuzuordnen. Zur Vereinfachung der Wählerevidenzeintragung soll bei der Meldung als AÖ die Eintragung in die Wählerevidenz im Ausland durch eine Option direkt am Meldeformular erfolgen können. Die separate Eintragung in die Wählerevidenz soll wiederum auch online möglich sein.


b. Als Übergangslösung schlagen wir eine überparteiliche Kampagne zur Eintragung von AÖs in die Wählerevidenz vor, u.a. durch Registrierungsformulare und/ oder –stellen bei der Einreise nach Österreich, Information durch gezielte Werbung im Internet, Kampagnen der Auslandsvertretungen, und Möglichkeit einer zentralen Online-Registrierung. Der Weltbund hat eine solche Kampagne bereits gestartet. Diese greift allerdings nicht umfassend. Die Eintragung in der Wählerevidenz soll bis auf Widerruf gültig bleiben.


c. Eine Arbeitsgruppe soll eingerichtet werden um mittelfristig die Umsetzbarkeit von E-Voting nach dem Vorbild anderer europäischer Länder zu untersuchen. Insbesondere ist dabei das Kernproblem der Nachvollziehbarkeit des Wahlvorgangs zu durchleuchten und Lösungsansätze dafür zu entwickeln.

6. Vereinfachungen für AÖs und deren Angehörigen bei Staatsbürgerschaft und Aufenthalten in Österreich

a. AÖs, welche die Staatsbürgerschaft ihres Aufenthaltslandes annehmen, sollen die österreichische Staatsbürgerschaft behalten dürfen. Des Weiteren soll der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit für ausländische Familienangehörige keine Voraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sein.
b. Ehemaligen Österreicher:innen, welche ihre österreichische Staatsbürgerschaft wegen Annahme einer neuen Staatsbürgerschaft verloren oder zurückgelegt haben, soll die Wiedereinbürgerung erleichtert werden. Insbesondere sollen die Aufenthaltspflicht in Österreich, eine österreichische Meldeadresse und der Einkommensnachweis gestrichen werden.
c. Familienmitgliedern von Staatsbürger:innen, sowie Personen zu denen ein Naheverhältnis nachgewiesen werden kann und für die ein:e Staatsbürger:in persönlich bürgt, sollen vereinfachte Visa und Aufenthaltsbewilligungen bekommen. Visumsanträge sollen generell online möglich sein. Die Aufenthaltspflicht zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft soll auch für Ehepartner nach
einer angemessenen Zeit der Ehe fallen.
d. Um eine einheitliche Anwendung des Staatsbürgerschaftsgesetzes zu gewährleisten, soll auf jeden Fall die administrative Ausführung von den Ländern an den Bund übertragen werden.

7. Verstärkte Ermöglichung von Auslandsaufenthalten und der globalen Vernetzung von Österreich

a. Die Anerkennung von Auslandserfahrung in Ausbildung und Beruf soll vereinfacht werden. Im Bildungswesen sollen ausländische Abschlüsse, Austauschaufenthalte, etc. in standardisierten Verfahren schnell und unbürokratisch anerkannt werden (gilt auch bei internationalen Schulabschlüssen für eine Studienberechtigung in Österreich).
b. Auslandsaufenthalte sollen gezielt gefördert werden, u.a. indem z.B. das Angebot für Lehrlinge (derzeit via OeAD) ausgebaut und besser beworben wird. Förderungen wie Stipendien oder Kredite für Auslandsstudien und –Aufenthalte (auch außerhalb der EU) und Programme zum beruflichen Austausch (wie das Schweizer Stagiaires-Programm) sollen die Mobilität von Österreicher_innen erhöhen. Diese können auch mit Anreizen zur Rückkehr / Einbringung des erworbenen Wissens / erworbenen Erfahrung in Österreich verbunden werden.
c. Forschungsbotschaften in Universitätsstädten zur Förderung von wissenschaftlichem Austausch und von österreichischen Wissenschaftler:innen im Ausland sollen aufgebaut werden.
d. Die gegenseitige Anerkennung von geleisteten Sozialbeiträgen (Pensionssyteme, Sozialversicherung, Krankenversicherung, etc.) soll mit weiteren Staaten forciert werden.
Verbesserung der Betreuung von AÖ im Ausland: Um eine effektive Betreuung der AÖs zu gewährleisten, braucht es ein Ende der Visions- und Strategielosigkeit mit welcher die Repräsentanzen dezentral geleitet werden. Wir fordern:

8. Eine Reform und leistungsorientiertes Monitoring von Auslandsrepräsentanzen

a. Um die österreichischen Repräsentanzen (Botschaften, Kulturinstitute, Österreich Werbung, Außenhandelskammern etc.) auch als Servicecenter für AÖs vor Ort zu etablieren, muss ein leistungsorientiertes Monitoring eingeführt werden. Dafür sollen die Kriterien quantitative und qualitative Evaluierungsmerkmale eingeführt werden, welche in regelmäßigen Umfragen erhoben werden. Ziel der Evaluierung ist es nicht nur die Servicequalität in den Mittelpunkt zu stellen, sondern auch Felder, wo ein Mangel an Effizienz und Effektivität vorherrscht, zu identifizieren.
b. Auslandsrepräsentanzen sollen die Vernetzung von AÖs stärken und fördern. Diese Vernetzung soll überparteilich und unter Einbeziehung aller öffentlichen Vertretungen inkl. Kulturforen, Außenwirtschaftscenter, Österreich Werbung, Weltbund etc. erfolgen. Die neue Servicestelle für AÖs im BMEIA soll die Betreuung von AÖs im Ausland koordinieren, Best Practices teilen und die Evaluierung der Auslandsrepräsentanzen administrieren.
c. Generell soll die Struktur und Positionierung von Österreichs Auslandsrepräsentanzen (inklusive Kultur- und Wirtschaftsrepräsentanzen) evaluiert und nach Bedarf angepasst werden. Eine effizienteres und dichteres Netzwerk, zB durch engere Kooperation mit anderen EU Staaten, könnte die Betreuung vereinfachen und gleichzeitig verbessern.